Rechtsanwalt Dirk Ebert
zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht
Drik Ebert
Arbeitsrecht
Erbrecht
Verkehrsrecht
Zivilrecht
Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie mich damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Ich berate und vertrete Sie auch im Kündigungsschutz. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte oder außerordentliche Kündigung erhalten haben, empfehle ich Ihnen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von mir die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung werde ich eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. In mir haben Sie ebenfalls einen kompetenten Ansprechpartner für Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Erbrecht. Wesentliche Bereiche sind die Erbfolge, Testamente, Erbverträge, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzungen, Erbscheine und das Pflichtteilsrecht sowie das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht stellt die Summe der Rechte und Pflichten dar, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen. Hierbei kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zwischen tatsächlichen oder vermeintlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten.

Aufgrund dessen sollte das Erbrecht den Mandanten bereits frühzeitig interessieren. Zu Lebzeiten können steuerliche Vorteile gewahrt werden, und der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Resultate und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine erbrechtliche Regelung wichtig.

Wenden Sie sich daher beizeiten an einen Rechtsanwalt. Er unterstützt Sie dabei, Ihren Nachlass durch eine Verfügung von Todes wegen zu regeln und damit Ihrem Willen zur Durchsetzung zu verhelfen. Ich als Ihr Partner habe den nötigen Abstand, um Sie professionell auch bei emotional schwierigen Familienverhältnissen beraten zu können. Gerne stehe ich Ihnen auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Ein weiterer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist das Verkehrsrecht. Dies erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung in den Bereichen der Unfallregulierung und des Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahrens.

Die Regulierung von Verkehrsunfällen hat das Ziel, ihre Ansprüche als Geschädigter gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung in voller Höhe durchzusetzen.

Versicherungen sind dazu übergegangen, den Geschädigten ein vollständiges Schadensmanagement anzubieten, sodass sich die Geschädigten um nichts mehr kümmern müssen. Dies erfolgt nicht, weil die Versicherungen ein Interesse hätte, den Geschädigten vollständig und schnell zu entschädigen sondern, weil die Versicherungen hoffen, dass der Geschädigte sich auf eine vollständige Regulierung durch die Versicherung verlässt, die in der Regel versuchen wird, den von ihr zu leistenden Schadenersatz gering zu halten.

Lassen sie daher Ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt überprüfen, um keine Ansprüche zu verschenken. Wenn sie den Unfall nicht verursacht haben, trägt die Rechtsanwaltsgebühren die gegnerische Haftpflicht­versicherung.


Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main führte hierzu aus:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

(OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.12.2014, Az.:22 U 171/13)

Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar.

Spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen, finden sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus im Strafgesetzbuch (StGB).

Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, gegen die verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Eintragungen von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg, eines Fahrverbots oder gar der Entziehung der Fahrerlaubnis. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf Verteidigungsmöglichkeiten hin überprüfen zu lassen.

Darüber hinaus bearbeitete ich schwerpunktmäßig Mandate aus dem allgemeinen Zivilrecht. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Schadensersatzrecht und Mietrecht.

Das allgemeine Vertragsrecht als Unterfall des allgemeinen Zivilrechts bildet einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Eine rechtliche Überprüfung der Vertragsgestaltung hilft, langwierige Auseinandersetzungen schon zu Beginn der Geschäftsbeziehung zu vermeiden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Ich entwerfe, prüfe oder und überarbeite für Sie, Arbeitsverträge, Erbverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Werkverträge und auch Mietverträge.

Curriculum Vitae
Von 1989 bis 1996 studierte ich an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Im Anschluss hieran leistete ich meinen Zivildienst im Justiziariat des Carl-Duisburg Gesellschaft e. V..

Von 1998-2000 leistete ich im Landgerichtsbezirk Aachen mein Rechtsreferendariat mit dem Wahlfach Arbeitsrecht ab. Von 2000 bis 2001 war ich als zugelassener Rechtsanwalt bei einer überörtlichen Sozietät in Köln beschäftigt, bevor ich in die Kanzlei Weißenburg wechselte.

2002 schloss ich erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht und 2007/8 den Fachanwaltskurs für Erbrecht ab. Ich bin Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), einer bundesweiten Interessensvertretung der deutschen Anwaltschaft. Ich spreche fließend Englisch und kann dies bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden.

Schwerpunktmäßige Arbeitsgebiete sind das Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und das allgemeine Zivilrecht.
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  • die Bundesrechtsanwaltsordnung
  • die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung
  • die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt+Vergütungsverzeichnis
  • für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.

Sie finden diese Vorschriften unter der Rubrik "Angaben gemäß § 5 TMG"
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Quelle: eRecht24
 
 
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