Aufgrund dessen sollte das Erbrecht den Mandanten bereits frühzeitig interessieren. Zu Lebzeiten können steuerliche Vorteile gewahrt werden, und der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Resultate und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine erbrechtliche Regelung wichtig.
Wenden Sie sich daher beizeiten an einen Rechtsanwalt. Er unterstützt Sie dabei, Ihren Nachlass durch eine Verfügung von Todes wegen zu regeln und damit Ihrem Willen zur Durchsetzung zu verhelfen. Ich als Ihr Partner habe den nötigen Abstand, um Sie professionell auch bei emotional schwierigen Familienverhältnissen beraten zu können. Gerne stehe ich Ihnen auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Die Regulierung von Verkehrsunfällen hat das Ziel, ihre Ansprüche als Geschädigter gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung in voller Höhe durchzusetzen.
Versicherungen sind dazu übergegangen, den Geschädigten ein vollständiges Schadensmanagement anzubieten, sodass sich die Geschädigten um nichts mehr kümmern müssen. Dies erfolgt nicht, weil die Versicherungen ein Interesse hätte, den Geschädigten vollständig und schnell zu entschädigen sondern, weil die Versicherungen hoffen, dass der Geschädigte sich auf eine vollständige Regulierung durch die Versicherung verlässt, die in der Regel versuchen wird, den von ihr zu leistenden Schadenersatz gering zu halten.
Lassen sie daher Ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt überprüfen, um keine Ansprüche zu verschenken. Wenn sie den Unfall nicht verursacht haben, trägt die Rechtsanwaltsgebühren die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar.
Spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen, finden sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus im Strafgesetzbuch (StGB).
Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, gegen die verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Eintragungen von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg, eines Fahrverbots oder gar der Entziehung der Fahrerlaubnis. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf Verteidigungsmöglichkeiten hin überprüfen zu lassen.
Das allgemeine Vertragsrecht als Unterfall des allgemeinen Zivilrechts bildet einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Eine rechtliche Überprüfung der Vertragsgestaltung hilft, langwierige Auseinandersetzungen schon zu Beginn der Geschäftsbeziehung zu vermeiden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Ich entwerfe, prüfe oder und überarbeite für Sie, Arbeitsverträge, Erbverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Werkverträge und auch Mietverträge.
Von 1998-2000 leistete ich im Landgerichtsbezirk Aachen mein Rechtsreferendariat mit dem Wahlfach Arbeitsrecht ab. Von 2000 bis 2001 war ich als zugelassener Rechtsanwalt bei einer überörtlichen Sozietät in Köln beschäftigt, bevor ich in die Kanzlei Weißenburg wechselte.
2002 schloss ich erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht und 2007/8 den Fachanwaltskurs für Erbrecht ab. Ich bin Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), einer bundesweiten Interessensvertretung der deutschen Anwaltschaft. Ich spreche fließend Englisch und kann dies bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden.
Schwerpunktmäßige Arbeitsgebiete sind das Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und das allgemeine Zivilrecht.Verantwortlich für diese Seiten i. S. d. § 5 TMG / § 6 MDStV: Rechtsanwalt Dirk Ebert
Zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln
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